Sachkundeprüfung/Wesenstest

Als sachverständige Stelle im Sinne des Landeshundegesetzes NRW ist Daniela Schramm durch eine Prüfung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW berechtigt, Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchzuführen.

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Sachkundenachweis § 10 (1) / § 11 LHundG NRW

Das Landeshundegesetz verlangt vom Besitzer eines Hundes bestimmter Rassen* (siehe unten) und großer Hunde (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen) den Nachweis, dass dieser über die dazu nötige Sachkunde verfügt, diesen zu halten. Hierzu wird das theoretische Wissen zur Hundehaltung überprüft. Der Sachkundenachweis ist dann beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

Wesenstest für § 10 (1) Hunde

Für Hunde bestimmter Rassen* sieht das LHundG eine Maulkorb- und Leinenpflicht vor, außer es wird von einer anerkannten Stelle der Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes erbracht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Verhaltensprüfung.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht zu beantragen.

* Hunde bestimmter Rassen

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

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